Gashausschau nach TRGI 2008
Gashausschau nach TRGI 2008 eine Sicherheitsüberprüfung an der Gasinstallation in Ihrem Haus
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten. Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gas-Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen
Das bedeutet, dass Gebäudeeigentümer und Vermieter für die Sicherheit der Gasinstallation ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) verantwortlich sind.
Alle frei verlegten Erdgasleitungen innerhalb des Gebäudes sind jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Diese ist vom Betreiber durchzuführen und zu dokumentieren. Ein Leitfaden und die Anforderungen sind auf der Internetseite des DVGW abrufbar http://www.dvgw.de/gas/informationen-fuer-verbraucher/der-jahres-check-im-haus .
Sie als verantwortlicher Betreiber können diese Aufgabe aber einem sachkundigen Fachhandwerker übertragen.
Wir bieten Ihnen folgende Überprüfungsleistungen an:
- Prüfung aller frei verlegten Erdgasleitungen auf Leckagestellen mit modernen Gasspürgeräten
- Prüfung aller Absperreinrichtungen auf Gängigkeit und freie Zugänglichkeit (Gaszähler, Absperreinrichtungen an Feuerstätten…)
- Prüfung der Hauptabsperreinrichtung auf freie Zugänglichkeit
- Prüfung der Leitungsführungen auf einwandfreien Zustand und vorschriftsmäßige Verwahrung
- Prüfung aller frei verlegten Erdgasleitungen auf Leckagestellen mit modernen Gasspürgeräten
- Prüfung ob Be- und Entlüftungsöffnungen in nachträglich angebrachten Verkleidungen an frei verlegten Innenleitungen in ausreichender Anzahl und freiem Querschnitt vorhanden sind.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Mehr Sicherheit für Hausbesitzer und Vermieter
- Schäden werden frühzeitig erkannt
- Erhöhung der Betriebssicherheit
- Umfassender Prüfbericht als Nachweis bei haftungsrechtlichen Ansprüchen im Schadensfall
- Kostengünstige, kompetente und neutrale Durchführung
Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch im Gebäude:
Durch den beigemischten sehr intensiven Duftstoff riechen Sie schon kleinste Gasmengen. Bewahren Sie im Ernstfall die Ruhe und beachten Sie nachfolgende Punkte:
- Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen!
- Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!
- Keine elektrische Geräte benutzen, kein Schalter, keine Stecker, keine Klingel, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!
- Falls möglich Gaszähler-Absperreinrichtung oder Hauptabsperreinrichtung (HAE) schließen!
- Andere Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln, Gebäude verlassen!
- Den Bereitschaftsdienst des Gasversorgers benachrichtigen! Hierfür einen Telefonanschluss außerhalb des Hauses benutzen!
- Feuerwehr und Polizei von außerhalb des Gebäudes alamieren!